Sehr geehrter Ratspräsident. Sehr geehrter Regierungsrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste
Hier möchte ich im Besonderen unseren ehemaligen Kantonsratskollegen und Erstunterzeichner der Motion Ernst Bachmann begrüssen.
Zuerst möchte ich meine Interessensbindungen offenlegen: Als Arbeitnehmervertreter des Gastgewerbes, und als solcher seit 40 Jahren Mitglied in der Hotel und Gastro Union, vertrete ich die Interessen der Branche. Bei dieser Motion darf ich ebenfalls die Interessen von Gastro Zürich in Absprache mit Ernst Bachmann vertreten. Ich bin erfreut, dass viele Arbeitgeber gemerkt haben, dass es ohne einen fairen Lastenausgleich nicht geht. Auch wenn die Finanzierung der Beiträge durch die Arbeitgeber erfolgt, sind wir uns als Arbeitnehmer bewusst, dass eine ungerechte Belastung auch Auswirkungen auf die Löhne und Sozialleistungen der Angestellten hat.
Mit dem heute vorliegenden Einführungsgesetz über die Familienzulagen gibt es für die Wirtschaft keine zusätzliche Belastung. Es geht heute um eine faire, solidarische Umverteilung. Die strukturell bevorzugten Kassen/Branchen leisten eine Abgabe an die strukturell benachteiligten Kassen. Für die gesamte Wirtschaft handelt es sich um ein Nullsummenspiel.
Die Behauptung, dass mit einem Lastenausgleich der Konkurrenzgedanke neutralisiert und die Ausgleichskassen nicht mehr effizient sein müssen ist falsch; es ist gerade umgekehrt!
Ohne Lastenausgleich besteht kein Interesse, effizient zu arbeiten. Denn momentan bestimmen die strukturellen Bedingungen (Anzahl der Kinder und die Lohnsumme) hauptsächlich die Höhe der Kosten (Beitragssatz). Nach Einführung des Lastenausgleichs werden für alle Kassen dieselben Bedingungen geschaffen und der Konkurrenzkampf verlagert sich auf die Verwaltungskostenebene. Damit hat man einen effektiven Vorteil, wenn die Verwaltung kostengünstig geführt wird.
Ich kann hier auch sämtliche Arbeitgeber beruhigen, es wird kein zusätzlicher Aufwand entstehen. Sie erstellen nach wie vor ganz normal ihre Lohnmeldungen an die Ausgleichskasse. Die Familienausgleichskasse meldet einmal im Jahr die Lohnsumme und die ausbezahlten Familienzulagen. Das vorgefertigte Berechnungsmodell ermittelt die abgabepflichtigen und empfangsberechtigten Kassen.
In den letzten Monaten hatte ich einige Gespräche und Anfragen, weshalb ich mich heute nicht für den Volllastenausgleich, sondern für den Teillastenausgleich einsetze!
GASTRO Zürich und auch die SP sowie ich persönlich möchten nach wie vor langfristig einen Volllastenausgleich. Wir kennen aber die Realitäten im Kanton. In Anbetracht der historischen Entwicklung und den gegenläufigen Interessen der verschiedenen Anspruch Gruppen wäre eine zeitnahe Durchsetzung des Volllastenausgleichs aktuell praktisch unmöglich. Deshalb sehen wir im heutigen vorliegendem Teillastenausgleich einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, helfen sie mit, dass das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen jetzt so rasch als möglich eingeführt wird.
Ich danke der KSSG und dem Regierungsrat ganz herzlichen, dass diese Gesetzesänderung in relativ schneller Zeit vorgelegt werden konnte. Wir hoffen, dass dieses Gesetz jetzt dann auch so schnell als möglich umgesetzt wird, die betroffenen Branchen sind darauf angewiesen.
Herzlichen Dank.